Modellflugordnung
Herzlich willkommen zum Modellflug Club Gross-Gerau !
Auf dem Flugplatz Groß – Gerau sind grundsätzlich alle Modellsportler gern gesehene Gäste! Zum Betrieb von Modellflugzeugen hat jeder Modellflieger eine gültige Flugmodell – Haftpflicht Versicherung nachzuweisen.
Der Modellflugbetrieb ist zu folgenden Zeiten möglich:
mit Elektroflugmodellen ohne Einschränkung mit Motorflugmodellen von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 20.00 Uhr.Das erste volljährige Mitglied der Modellsportgruppe vor Ort wird automatisch zum Modellflugleiter. Vor Aufnahme des Modellflugbetriebes hat, bei Anwesenheit eines Flugleiters, eine Absprache über die Aktivitäten und die Flugbereiche zu erfolgen. Der Modellflugleiter ist verantwortlich für den Ablauf des Modellflugbetriebes. Bei Parallelflug empfängt er in der Flugleitung das Flugfunkgerät und meldet den Modellflugbetrieb an. Der Modellflugleiter legt weiterhin die Start- und Landerichtung fest und koordiniert das Abstellen der PKW.
Die Zuweisung der Sendefrequenz ist der Frequenztafel im Modellflugbereich zu entnehmen! Eine Doppelbelegung ist ausschließlich durch den Modellflugleiter nach vorheriger Absprache zu genehmigen! Der Zweitbenutzer nimmt mit dem anderen Sportfreund Verbindung auf und stimmt den Senderbetrieb ab.
Ein gültiger Nachweis der Haftpflichtversicherung für Flugmodelle ist auf Verlangen des Modellflugleiters vorzuweisen! Modellpiloten ohne diese Dokumente ist der Modellflugbetrieb ausschließlich im Lehrer- Schülerbetrieb gestattet!
Der Modellflugbetrieb hat grundsätzlich nur auf dem zugewiesenen Gelände stattzufinden! Das überfliegen des Dorfes, des eingezäunten Flugplatzgeländes, der Start und Landebahn der Großflugzeuge und des Vorbereitungsraumes ist zu unterlassen. Die Piloten sprechen sich vor dem gemeinsamen Flug ab. Es fliegen grundsätzlich bis zu 3 Modelle gleichzeitig. Andere Regelungen kann der Flugleiter festlegen. Motortestläufe sind grundsätzlich in Flugpausen durchzuführen.
Gastpiloten ist diese Anweisung zur unterschriftlichen Kenntnisnahme durch den jeweiligen Modellflugleiter vorzulegen. Ortsansässigen Modellfliegern wird nach 4 Wochen die Mitgliedschaft angeboten. Eine weitere Platzbenutzung wird mit einer Gebühr von 3,00 Euro pro Flugtag belegt. Zuwiderhandlungen gegen die Modellflugordnung werden durch den Flugleiter mit Verwarnung bzw. Flugverbot geahndet!
Alle Modellflieger achten bei der Ausübung ihres Sportes auf gefahrloses Fliegen, Einhaltung der Umweltbestimmungen insbesondere der Freizeit-Lärm-Richtlinie, Sauberkeit und Ordnung und auf rücksichtsvolles Verhalten untereinander.
Wir wünschen allen einen guten Flug!
Und Holm und Rippenbruch!