Information Mitgliedschaft

Modellflieger-Club Groß-Gerau e.V.
Gegründet 1970   –    Mitglied des AKV

Informationen zur Mitgliedschaft

Aufnahmeantrag:
Mitglieder des Vereines können alle Einwohner der Stadt Groß-Gerau (mit Stadtteile Berkach, Dornheim, Wallerstädten) und des Ortes Nauheim werden. Jugendlichen ist der Eintritt in den Verein grundsätzlich möglich. Erwachsene Antragssteller, die nicht in Groß-Gerau oder Nauheim wohnen im folgenden Auswärtige genannt, werden nach Antragstellung auf eine Warteliste gesetzt. Dies ist notwendig, da durch einen Vereinsbeschluss die Anzahl der auswärtigen Mitglieder beschränkt wurde. Aufnahme in den Verein erfolgt durch den Vorstand.
Mit Aufnahme in den Verein wird dem Mitglied die Vereinssatzung sowie eine Flugplatzordnung ausgehändigt.

Aufnahmegebühr:
Für Mitglieder auf Probe gilt für das Probejahr 40 € Beitrag + 5mal 10 € für Arbeitsstunden = 90 € (bei geleisteten Arbeitsstunden und Übernahme in den Verein nach der Probezeit, wird der Arbeitsstundenanteil angerechnet).
Die Aufnahmegebühr von 120 € wird nach Probezeit und Übernahme in den Verein fällig. Die Zahlung sollte spätestens 6 Wochen nach der Zustimmung des Vorstandes zur Aufnahme erfolgt sein, sonst wird der Antrag für nichtig erklärt. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung der Aufnahmegebühr.

Antragswiderruf:
Der Antragsteller kann innerhalb von 14 Tagen nach Vereinsaufnahme durch den Vorstand seine Mitgliedschaft widerrufen.

Zahlung des Mitgliedsbeitrages:
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt bei Erwachsenen 40 € und bei Jugendlichen 20 € .  Bei Vereinseintritt ist dieser  Betrag anteilig bis Jahresende zu zahlen. Zu Beginn eines neuen Jahres ist der Jahresbeitrag fällig. Der Betrag ist auf unser Konto einzuzahlen oder beim Kassenwart während der  Jahreshauptversammlung zu zahlen. Es wird empfohlen dem Verein eine Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge zu erteilen.
Arbeitsstunden:
Gemäß eines Vereinsbeschlusses hat jedes aktive Mitglied eine vom Vorstand festgelegte Anzahl von Arbeitsstunden zu leisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden vom Kassierer 10 € in Rechnung gestellt. Möglichkeiten zur Leistung der Arbeitsstunden werden bekannt gegeben.  Die Einteilung der Arbeit erfolgt durch den Vorstand, der auch die Leistung der Arbeitsstunden kontrolliert.
Aktive Mitglieder sind alle Mitglieder, mit Ausnahme der Jugendlichen, die den Modellflugplatz benutzen.

Kanalbelegung:
Antragsteller sollten sich in Bezug auf die Frequenz und Kanalwahl mit dem Vorstand in Verbindung setzen. Der Vorstand weist dem neuen Mitglied einen Kanal zu, der noch wenig belegt ist. Anspruch auf einen freien Kanal kann auf Grund der wenigen durch die Telekom bereitgestellten Kanäle nicht gestellt werden. Eine Betriebserlaubnis der Fernsteueranlage ist ebenfalls dem Vorstand vorzulegen.

Versicherung:
Versichert sind alle Aktivitäten der Mitglieder auf dem Modellflugplatz, außer das Betreiben von Modellen.   Für  das   Betreiben   von  Modellen  muss jeder  Modellhalter eine Modellhalterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von  2,5 Mio. DM abschließen. Neue Mitglieder müssen diese Versicherung vor Aufnahme des Flugbetriebes dem Vorstand nachweisen. Antragsformulare für diese Versicherung sind beim Vorstand erhältlich.

Bankverbindung;
Erwachsene : Kreissparkasse Groß-Gerau BLZ 508 525 53 Kontonr.: 115527
Jugendliche; Volksbank Groß-Gerau BL2 508 925 00 Kontonr.: 203505
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Vereinsvorsitzenden:

1. Vorsitzender    Hermann Wicht      Tel.: 06152 / 84177
2. Vorsitzender    Mike Smith            Tel.: 06152/710527
    Schriftführer    Bernd Krollmann     Email:   Schriftfuehrer@mfc-gg.de

Modellflugordnung

Auf dem Flugplatz Groß – Gerau sind grundsätzlich alle Modellsportler gern gesehene Gäste! Zum Betrieb von Modellflugzeugen hat jeder Modellflieger eine gültige Flugmodell – Haftpflicht Versicherung nachzuweisen.

Der Modellflugbetrieb ist zu folgenden Zeiten möglich:

mit Elektroflugmodellen ohne Einschränkung mit Motorflugmodellen von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 (Sonntags ab 14:30) Uhr – 20.00 Uhr.Das erste volljährige Mitglied der Modellsportgruppe vor Ort wird automatisch zum Modellflugleiter. Vor Aufnahme des Modellflugbetriebes hat, bei Anwesenheit eines Flugleiters, eine Absprache über die Aktivitäten und die Flugbereiche zu erfolgen. Der Modellflugleiter ist verantwortlich für den Ablauf des Modellflugbetriebes. Bei Parallelflug empfängt er in der Flugleitung das Flugfunkgerät und meldet den Modellflugbetrieb an.

Der Modellflugleiter legt weiterhin die Start- und Landerichtung fest und koordiniert das Abstellen der PKW.
Die Zuweisung der Sendefrequenz ist der Frequenztafel im Modellflugbereich zu entnehmen! Eine Doppelbelegung ist ausschließlich durch den Modellflugleiter nach vorheriger Absprache zu genehmigen! Der Zweitbenutzer nimmt mit dem anderen Sportfreund Verbindung auf und stimmt den Senderbetrieb ab.

Ein gültiger Nachweis der Haftpflichtversicherung für Flugmodelle ist auf Verlangen des Modellflugleiters vorzuweisen! Modellpiloten ohne diese Dokumente ist der Modellflugbetrieb ausschließlich im Lehrer- Schülerbetrieb gestattet!
Der Modellflugbetrieb hat grundsätzlich nur auf dem zugewiesenen Gelände stattzufinden!

Das überfliegen des Dorfes, des eingezäunten Flugplatzgeländes, der Start und Landebahn der Großflugzeuge und des Vorbereitungsraumes ist zu unterlassen. Die Piloten sprechen sich vor dem gemeinsamen Flug ab. Es fliegen grundsätzlich bis zu 3 Modelle gleichzeitig. Andere Regelungen kann der Flugleiter festlegen. Motortestläufe sind grundsätzlich in Flugpausen durchzuführen.

Gastpiloten ist diese Anweisung zur unterschriftlichen Kenntnisnahme durch den jeweiligen Modellflugleiter vorzulegen. Ortsansässigen Modellfliegern wird nach 4 Wochen die Mitgliedschaft angeboten. Eine weitere Platzbenutzung wird mit einer Gebühr von 5,00 Euro pro Flugtag belegt. Zuwiderhandlungen gegen die Modellflugordnung werden durch den Flugleiter mit Verwarnung bzw. Flugverbot geahndet!
Alle Modellflieger achten bei der Ausübung ihres Sportes auf gefahrloses Fliegen, Einhaltung der Umweltbestimmungen insbesondere der Freizeit-Lärm-Richtlinie, Sauberkeit und Ordnung und auf rücksichtsvolles Verhalten untereinander.

Wir wünschen allen einen guten Flug!

Und Holm und Rippenbruch!